Wahlärztin

Ein Wahlarzt ist ein freiberuflich tätiger Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis mit den Trägern der sozialen Krankenversicherung steht. Das bedeutet, dass die ärztliche Leistung direkt mit dem Patienten über ein Privathonorar abgerechnet wird. Sie haben jedoch die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenersatz zu beantragen. Die Höhe des Rückerstattungsbetrags hängt von Ihrer Versicherung ab.

Meine Honorargestaltung orientiert sich an den Tarifen der Krankenkasse. Die Bezahlung erfolgt direkt in der Ordination über Bankomatkassa oder Zahlschein. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einreichung der Honorarnote, um Ihren bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten.

Rezepte, Verordnungen und Überweisungen, die von einem Wahlarzt ausgestellt werden, sind genauso gültig wie jene von Vertragsärzten.

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